Gemeinderat bleibt in den Schlagzeilen!
Nicht zu glauben aber wahr:
Auch in neuer Zusammensetzung wird die Tierrettungsstation vom Gemeinderat zu Fall gebracht!
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Waren es in der Gemeinderatssitzung am 24. September im vergangenen Jahr Argumente wie hohes Verkehrsaufkommen, fehlende Kanalisation, Nutzungsänderung etc., die das Vorhaben bei 4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen mit 9 Nein-Stimmen abschmetterten,(siehe
http://www.hengstett.de/. de, Beitrag vom 14. September 2008 „Tierschutz in Althengstett: Eine unendliche Geschichte“ und vom Freitag, 3. 10.2008, „Starrsinn bis zum bitteren Ende“), so votierte am
21. 10. 2009 die gesamte anwesende UnFreie/CDU/FDP-Riege für eine
Verschiebung des Tagesordnungspunktes.
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Überwiegend wurde das den Sitzungsunterlagen nicht beigelegte Lärmschutzgutachten moniert, welches auf Kosten des Tierschutzes erstellt wurde und allen GemeinderätInnen bzw. BürgerInnen (Bürgerinformationsgesetz!) seit etwa 14 Monaten bei Interesse zur Einsicht frei stand.
Auch in seiner Sitzung vom 25. November 2009 verweigerte der Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit sein Einverständnis.
Dagegen gestimmt haben:
Karl Gäckle, Roland Hutzenlaub, Alwin Pross, Thomas Schmidt, Hartmut Weber (alle „Freie Wählervereinigung“, es fehlte Martin Herdter),
Martin Jourdan, Michael Läpple, Markus Schwarz (alle „Unabhängige Wählervereinigung“, Rainer Kömpf war befangen).
Ebenso ablehnend votierten Andreas Braun und Rüdiger Klahm, während sich Veronika Albicker (alle drei CDU/FDP) der Stimme enthielt.
Einzig SPD und Grüne befürworteten gemeinsam mit dem Bürgermeister den Bauantrag des Tierschutzvereins Calw und Umgebung auf Teilabbruch, Umbau und Sanierung des Kleintierstallgebäudes der Tierrettungsstation vom 5. April 2007 (dort sollen 5 schallisolierte Hundeboxen eingerichtet werden).
Bürgermeister Dr. Götz teilte mit, dass ihm heute eine
Unterschriftenaktion mit 50 Unterschriften aus dem „nahen Umfeld“ der Tierrettungsstation vorgelegt wurde, der genaue Wortlaut blieb im Dunkeln. Götz versuchte erneut seinem Gremium zu verdeutlichen, dass die rechtliche Situation eine Ablehnung des Vorhabens nicht zulässt. Unterstützt (?) wurde er dabei von Ernst Ammer, seines Zeichens Bereichsleiter des Sachgebiets Umwelt und Ordnung beim Landratsamt in Calw.
Unisono vertraten sie die auch vom Regierungspräsidium in Karlsruhe geäußerte Auffassung, dass bei einem rechtmäßigen Verfahren auch ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, scheiterten jedoch bereits im Vorfeld mit ihrer Absicht, dem Gemeinderat eine letzte Chance zur Besinnung zu geben.
Der Ablehnungsentschluss stand (wieder einmal!!) bereits vor der ausgiebigen Diskussion fest – erklärte doch Karl Gäckle gleich eingangs zum Tagesordnungspunkt, dass die Riege der Unabhängigen und Freien Wählervereinigung geschlossen beim Beschluss des alten Gemeinderats von 2008 bleiben werde und ein Einvernehmen nicht erteilt. Als Begründung gab er Lärmemissionen, eine Behinderung der weiteren Entwicklung im Außensplitter „Eulert“ und die Benachteiligung der Planungshoheit der Gemeinde an.
Bei den bekannten Althengstetter Mehrheitsverhältnissen (10 UnFreie, 3 CDU/FDP, 2 Grüne, 2 SPD) war somit alles gesagt und man hätte sich viel Zeit sparen können (die neuerdings üblichen „Mammutsitzungen“ erfordern auch von den Zuhörenden ein enormes Maß an Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit .... und wir können nach dem „Öffentlichen Teil“ gehen, während die Arbeit für den Gemeinderat dann manchmal erst richtig losgeht!).
Dennoch wurde noch Vieles gesagt – auch seitens der UnFreien war ein gewisser Rechtfertigungsdruck zu erkennen.
Hartmut Weber erinnerte an seine Verpflichtungserklärung bei der Einsetzung in den Gemeinderat, gemäß der er zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger zu handeln hätte. Wenn im Eulert eine Tierrettungsstation zugelassen wird, wären schließlich auch die Grundstücke dort weniger Wert!!!!
Veronika Albicker erhielt auf ihre Nachfrage, ob eine Ablehnung durch den Gemeinderat rechtswidrig wäre eine eindeutige Antwort: laut Landratsamt und Regierungspräsidium JA!
Lothar Kante erinnerte seine KollegInnen kurz und knapp daran, dass es „nur“ um 5 Hundeboxen ginge, das einzig neue Argument heute Abend sei gewesen , dass Grundstückswerte Schaden nehmen könnten. Er spricht von einer klaren Ausgangslage – „bei einem Rechtsstreit blamiert sich die Gemeinde bis auf die Knochen.“
Philipp Jourdan meinte, die Gesellschaft hat sich entschieden Tierhaltung zuzulassen, deshalb wäre sie auch zuständig für Tierschutz. Er kennt die Situation vor Ort und hätte auch etwas gegen Lärm, sieht wegen 5 Hundeboxen allerdings keinen Grund zur Ablehnung.
Alwin Pross bestreitet vehement, dass sich die Gemeinde mit dieser Entscheidung blamiert – für ihn zählt die „Stimmungslage der Betroffenen“, er will „zum Wohl der Bürger“ entscheiden und sieht durch den Verkehr auf L 179 und B 295 die Lärmbelästigung schon als hoch genug an. Außerdem hätten ihm Informationen gefehlt. Die Privilegierung des Bauantrags hält er für umstritten und seine Begründung will er im Protokoll festgehalten wissen.
Andreas Braun fordert gar ein neues Lärmschutzgutachten – wie wirkt sich der zusätzliche Hundelärm zusammen mit dem schon existierenden Straßenlärm aus? Außerdem hätte er schon früher die Homepage des Tierschutzvereins studiert und hätte deshalb Zweifel, ob es bei den 5 Hundeboxen bleibt, weil dort immer eine große Lösung in Form eines Tierheimes propagiert worden wäre ... Wenn es bei 5 Boxen bliebe (wie übrigens im Bauantrag des Tierschutzvereins formuliert!!), hätte er keine Bedenken. (Bitte hierzu auch den apo-hengstett-Artikel vom 10. Oktober 2007 "Infoveranstaltung in der Neuhengstette Festhalle" lesen!!)
Dazu konnte sich der Bürgermeister dann doch den Kommentar nicht verkneifen,
dass bei einem zu erwartenden Gerichtsverfahren (wenn es bei dem abschlägigen und rechtswidrigen Beschluss bleibt) sich für den Tierschutzverein eventuell auch größere Möglichkeiten eröffnen könnten!
Thomas Schmidt stört sich an der Formulierung in der Sitzungsunterlage, dass die „öffentlichen Belange“ nicht abschließend geprüft worden wären, was wenn doch noch etwas dagegen spricht?
Gisela Gröger stellt die Fragen nach den Konsequenzen bei einer bewusst rechtswidrigen Entscheidung des Gemeinderats und beantragt gleichzeitig, das Abstimmungsergebnis namentlich im Protokoll festzuhalten.
Zu den Konsequenzen teilt Ernst Ammer mit, dass bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst das Landratsamt beklagt wird (das sich seine Kosten selbstverständlich wieder von der Gemeinde ersetzen lässt!). Sollte sich das Gericht nicht der Meinung des Gemeinderats anschließen (wovon auszugehen ist!), können zusätzlich Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde zukommen.
Dr. Götz verweist auf die Möglichkeit des Bürgermeisters einem unrechtmäßigen Beschluss des Gemeinderats zu widersprechen. Dabei betont er allerdings, dass er alles tun will, „um es nicht so weit kommen zu lassen.“ Sollte er jedoch seitens der Kommunalaufsicht dazu aufgefordert werden, so wird er sich dem nicht verschließen.
Ich wünsche der Verwaltung und dem gesamten Gemeinderat eine fruchtbare Klausursitzung am Samstag und grüße mit einem Wort von Jonathan Swift:
Der Mensch sollte sich niemals genieren,
einen Irrtum zuzugeben.
Zeigt er damit doch,
dass er sich entwickelt,
dass er heute gescheiter ist als gestern.